Reklamationsordnung

Reklamationsordnung

REKLAMATIONSORDNUNG des Unternehmens Dobráklíma, s.r.o. vom 18.06.2015

 

1. Einleitende Bestimmungen

  1. Diese Reklamationsordnung ist fester Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens Dobráklíma, s.r.o., mit dem Sitz: Kutlíkova 17 11, Bratislava 852 50, Handelsregisternummer: 44454490, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bratislava I, Abt.:  Sro, Einlage Nr. 55011/B, (nachstehend „Verkäuferin“), platziert auf der Website des Onlineshops der Verkäuferin (www.dobraklima.sk), wobei sie das Vorgehen der Vertragsparteien bei der Geltendmachung von Reklamationen auf die durch den Käufer im Onlineshop erworbene Ware regelt (nachstehend „Reklamationsordnung“).
  2. Der Käufer bestätigt mit dem Abschicken des Bestellung an die Verkäuferin, dass er die Reklamationsordnung gelesen hat, sie vollumfänglich akzeptiert und gleichzeitig bestätigt, dass er ordnungsgemäß über die Bedingungen und die Art und Weise der Warenreklamation informiert wurde, einschließlich der Angaben darüber, wo er die Reklamation geltend machen kann, sowie auch über die Ausführung von Garantiereparaturen in Übereinstimmung mit der Bestimmung von § 18 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz und über die Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrats Nr. 372/1990 Slg. über Vergehen im Sinne der geltenden Vorschriften (nachstehend nur „Gesetz“).
  3. Als Käufer wird zum Zwecke dieses Vertrags ein Verbraucher betrachtet, bei dem es sich um eine natürliche Person handelt, die beim Abschluss und bei der Leistung des Verbrauchervertrags nicht im Rahmen seiner Unternehmenstätigkeit, seiner Anstellung oder seines Berufs handelt. Ein Unternehmer ist (i) eine im Handelsregister eingetragene Person, (ii) eine Person, die anhand einer Gewerbeberechtigung einer Unternehmenstätigkeit nachgeht, (iii) eine Person, die anhand einer anderen als einer Gewerbeberechtigung gemäß Sondervorschriften einer Unternehmenstätigkeit nachgeht, und (iv) eine natürliche Person, die Landwirtschaftsproduktion betreibt und gemäß einer Sondervorschrift erfasst ist.
  4. Die Käufer nehmen zur Kenntnis, dass die Garantiebedingungen (insbesondere die Garantiezeit) von den Garantiebedingungen für Verbraucher abweichen können und auf die Beziehungen zwischen Verkäuferin und Käufer-Unternehmer beziehen sich die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch.
  5. Der Käufer kann bei der Verkäuferin die Garantie nur auf solche Ware geltend machen, die Mängel aufweist, die vom Hersteller, Lieferanten oder von der Verkäuferin verschuldet wurden, auf die sich die Garantie bezieht und die bei der Verkäuferin gekauft wurde.

 

2. Mängelhaftung

  1. Die Verkäuferin haftet für Mängel, die die Ware bei der Übernahme aufweist, und für Mängel, die nach der Warenübernahme innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten. Die Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich am Tag der Warenübernahme durch den Käufer. Beim Verkauf von Verbrauchsware beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 24 Monate für Verbraucher, wenn eine gesonderte Vorschrift keine andere Frist festlegt. Die Verkäuferin kann in dem für den Verbraucher ausgestellten Garantieschein eine Garantie bieten, die über die Gewährleistung im Sinne des vorangegangenen Satzes hinausgeht, wobei die Bedingungen und der Umfang der Garantie im Garantieschein festgelegt werden.
  2. Nicht auf die Garantiezeit angerechnet wird der Zeitraum von der Geltendmachung eines Rechts aus der Mängelhaftung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher nach Abwicklung der Reklamation verpflichtet war, die Sache anzunehmen. Wenn es zu einem Umtausch der Ware gegen Neuware kommt, beginnt eine neue Gewährleistungsfrist am Tag der Übernahme der Neuware.
  3. Die Rechte aus der Mängelhaftung auf Ware, für die eine Gewährleistungsfrist gilt, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht wurden.
  4. Wenn die Verkäuferin dem Verbraucher beim Warenkauf unentgeltlich eine andere Ware anbietet, haftet er nicht für eventuelle Mängel dieser Ware. Wenn sich die Verkäuferin eines Mangels der unentgeltlich angebotenen Ware bewusst ist, dann ist er verpflichtet, den Verbraucher beim Angebot dieser Ware auf diese Tatsache hinzuweisen. Wenn dem Verbraucher ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag entsteht, ist der Verbraucher verpflichtet, der Verkäuferin sämtliche Leistungen aus dem abgeschlossenen Vertragsverhältnis zurückzugeben und dies auch unentgeltlich erhaltene Ware, wenn diese Bestandteil des Warenverkaufs war.
  5. Die in der Garantiezeit gewährte Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel, die durch die Verwendung der falschen oder einer fehlerhaften Programmausstattung oder das falsche Verbrauchsmaterial entstehen, oder auf Mängel, die infolgedessen entstehen, wenn eine solche Verwendung nicht üblich ist und dabei in der beiliegenden Gebrauchsanweisung nicht ausgeschlossen wurde. Des Weiteren bezieht sich die Gewährleistung nicht auf Mängel durch eine falsche Bedienung, einen unsachgemäßen oder unangemessenen Umgang, Gebrauch oder Einbau, die im Widerspruch zum Benutzerhandbuch stehen, oder auf Schäden durch eine Überspannung im Verteilernetz (z. B. durch einen Blitz) mit Ausnahme der üblichen Abweichungen.
  6. Weiterhin bezieht sich die Gewährleistung nicht auf Schäden (wenn eine solche Tätigkeit nicht üblich und dabei in der beiliegenden Gebrauchsanleitung nicht untersagt ist) durch: eine mechanische Beschädigung der Ware, elektrische Überspannung (sichtbar verbrannte Komponenten oder Leiterplatten) mit Ausnahme der üblichen Abweichungen, die Verwendung der Ware unter Bedingungen, die mit ihrer Temperatur, dem Staubaufkommen, der Feuchtigkeit sowie den chemischen und mechanischen Umwelteinflüssen nicht dem entsprechen, was direkt durch die Verkäuferin oder den Hersteller festgelegt ist, durch unsachgemäßen Einbau, Umgang oder unsachgemäße Bedienung oder durch Vernachlässigung der Pflege der Ware, wenn die Ware durch übermäßige Belastung oder durch eine Benutzung im Widerspruch zu den Bedingungen in der Dokumentation oder den allgemeinen Grundsätzen beschädigt wurde oder bei einem unsachgemäßen Eingriff oder einer Änderung der Parameter. Ware, die vom Kunden verändert (Anstrich, Biegen usw.) und dadurch beschädigt wurde, Beschädigung der Ware durch Naturgewalten oder höhere Gewalt.

 

3. Art und Weise der Erledigung von Reklamationen

  1. Der Ort für die Geltendmachung einer Reklamation ist der Sitz der verkaufenden Gesellschaft Dobráklíma, s.r.o., auf der Straße Kutlíkova 17 11, Bratislava 852 50 bzw. kann die Ware vom Verbraucher auch in jeder Geschäftsstelle der Verkäuferin reklamieren.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Warenmängel unverzüglich bei der Verkäuferin zu reklamieren, andernfalls erlischt dem Käufer das Recht gegenüber der Verkäuferin auf eine unentgeltliche Mängelbeseitigung.
  3. Die Verkäuferin oder eine festgelegte Person stellen dem Verbraucher eine Bescheinigung über die Geltendmachung der Warenreklamation in einer geeigneten, von der Verkäuferin gewählten Form aus, z. B. in Form einer E-Mail oder in schriftlicher Form, wobei darin die genauen Warenmängel in Übereinstimmung mit der Bestimmung von § 18 Abs. 5 des Gesetzes angegeben werden müssen und der Verbraucher über seine Rechte zu belehren ist, die sich für ihn aus der Bestimmung von § 622 und der Bestimmung von § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ableiten (Punkt 3.8).  Wenn die Reklamation mittels Tools der Fernkommunikation geltend gemacht wird, ist die Verkäuferin verpflichtet, dem Verbraucher sofort eine Bescheinigung zur Geltendmachung der Reklamation zuzustellen, wenn die Bescheinigung nicht sofort zugestellt werden kann, muss sie unverzüglich zugestellt werden, spätestens jedoch zusammen mit dem Beleg bezüglich der Erledigung der Reklamation; es muss keine Bescheinigung für die Geltendmachung der Reklamation zugestellt werden, wenn der Käufer die Geltendmachung der Reklamation auf andere Weise nachweisen kann.
  4. Anhand der Entscheidung des Verbrauchers, welches seiner Rechte im Sinne der Bestimmungen von § 622 und § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs er geltend macht, ist die Verkäuferin oder die festgelegte Person verpflichtet, die Art und Weise der Erledigung der Reklamation gemäß der Bestimmung von § 2 Buchstabe m) des Gesetzes festzulegen und dies sofort, in kompliziertere Fällen binnen dreier Tage ab Beginn des Reklamationsverfahrens, in begründeten Fällen, insbesondere, wenn eine komplizierte technische Bewertung des Warenzustands erforderlich ist, spätestens binnen 30 Tagen ab dem Tag des Beginns des Reklamationsverfahrens.
  5. Die Erledigung der Reklamation darf nicht länger als 30 Tage ab dem Tag der Geltendmachung dieser Reklamation dauern. Nach Ablauf der Frist für die Erledigung der Reklamation hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, oder das Recht auf den Umtausch der Ware gegen Neuware.
  6. Wenn der Verbraucher die Warenreklamation während der ersten 12 Monate ab dem Abschluss des Kaufvertrags geltend gemacht hat, kann die Verkäuferin die Reklamation nur anhand der Äußerung eines Sachverständigen oder der Stellungnahme einer autorisierten, notifizierten oder akkreditierten Person oder anhand des Standpunkts einer bestimmten Person (nachstehend nur „sachkundige Begutachtung der Ware“) abweisen. Ungeachtet des Ergebnisses der sachkundigen Begutachtung kann die Verkäuferin vom Verbraucher keine Erstattung der Kosten für die sachkundige Begutachtung der Ware oder andere Kosten im Zusammenhang mit der sachkundigen Begutachtung der Ware verlangen.
  7. Wenn der Verbraucher die Reklamation des Produkts nach dem Ablauf von 12 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrags geltend gemacht hat und diese von der Verkäuferin abgewiesen wurde, ist die Person, die die Reklamation bearbeitet hat, verpflichtet, im Beleg zur Erledigung der Reklamation anzugeben, wem der Käufer die Ware zur sachkundigen Begutachtung schicken kann. Wenn der Käufer die Ware zur sachkundigen Begutachtung an die im Beleg zur Erledigung der Reklamation angegebenen bestimmten Person schickt, trägt die Kosten für die sachkundige Beurteilung der Ware sowie auch sämtliche sonstige, damit zusammenhängende und zweckmäßig aufgewendete Kosten ungeachtet des Ergebnisses der sachkundigen Begutachtung die Verkäuferin. Wenn der Käufer anhand der sachkundigen Begutachtung die Haftung der Verkäuferin für den reklamierten Mangel der Ware nachweist, kann er die Reklamation erneut geltend machen; die Garantiezeit wird während der Durchführung der sachkundigen Begutachtung der Ware ausgesetzt. Die Verkäuferin ist verpflichtet, dem Käufer innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der erneut geltend gemachten Reklamation sämtliche Kosten für die sachkundige Begutachtung der Ware sowie auch sämtliche, damit zusammenhängende und zweckmäßig aufgewendete Kosten zu erstatten. Eine erneut geltend gemachte Reklamation kann nicht abgewiesen werden.
  8. Der Verbraucher hat in Abhängigkeit vom Charakter des Mangels bei der Geltendmachung der gesetzlichen Gewährleistung folgende Rechte:

·       wenn es sich um einen Mangel handelt, der beseitigt werden kann, das Recht auf eine unentgeltliche, ordentliche und pünktliche Mängelbeseitigung, das Recht auf den Umtausch der fehlerhaften Ware oder des fehlerhaften Teils, wenn dies angesichts des Charakters des Mangels nicht unangemessen ist. Wenn ein solches Vorgehen nicht möglich ist, hat er ein Recht auf einen angemessenen Rabatt vom Kaufpreis oder ein Recht darauf, vom Kaufvertrag zurückzutreten,

·       wenn es sich um einen Mangel handelt, der nicht beseitigt werden kann und eine ordnungsgemäße Nutzung der Ware verhindert, das Recht auf Umtausch der fehlerhaften Ware oder auf Rücktritt vom Kaufvertrag; die gleichen Rechte stehen dem Verbraucher zu, wenn der Mangel zwar beseitigt werden kann, der Käufer aber die Sache aufgrund eines wiederholten Auftreten des Mangels oder aufgrund einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann. Als wiederholtes Auftreten eines Mangels wird insbesondere betrachtet, wenn der gleiche Mangel, der eine ordnungsgemäße Nutzung verhindert, innerhalb der Gewährleistungsfrist bereits mindestens zweimal beseitigt wurde und dann erneut auftritt. Unter einer größeren Anzahl von Mängeln ist zu verstehen, wenn die Sache gleichzeitig mindestens drei Mängel aufweist, die ihre ordnungsgemäße Nutzung verhindern,

·       wenn es sich um andere Mängel handelt, die nicht beseitigt werden können, und der Verbraucher keinen Umtausch der Sache verlangt, hat er ein Recht auf einen angemessenen Rabatt vom Kaufpreis oder auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag.

  1. Die Art und Weise der Abwicklung einer Reklamation wählt der Verbraucher. Die Verkäuferin weist den Verbraucher auf die Unangemessenheit seiner Wahl hin und schlägt eine geeignete Vorgehensweise vor (insbesondere, wenn der Käufer ein Vorgehen für einen Mangel verlangt, der beseitigt werden kann, die Verkäuferin jedoch feststellt, dass es sich um einen Mangel handelt, der nicht beseitigt werden kann). Wenn der Verbraucher die Vorgehensweise bei der Abwicklung der Reklamation nicht innerhalb der von der Verkäuferin gewährten, angemessenen Frist wählt, wird sie von der Verkäuferin ausgewählt.
  2. Die Verkäuferin stellt dem Verbraucher eine schriftliche Bescheinigung über die Geltendmachung der Warenreklamation in geeigneter, von der Verkäuferin gewählten Form aus (E-Mail oder schriftlich), wobei darin der Warenmangel präzise zu kennzeichnen und der Verbraucher über seine Rechte zu belehren ist. Die Verkäuferin ist verpflichtet, dem Verbraucher sofort eine Bescheinigung zur Geltendmachung der Reklamation zuzustellen; wenn die Bescheinigung nicht sofort zugestellt werden kann, muss sie unverzüglich zugestellt werden, spätestens jedoch zusammen mit dem Beleg bezüglich der Erledigung der Reklamation. Die Abwicklung der Reklamation bezieht sich nur auf Mängel, die auf der Bescheinigung für die Geltendmachung der Reklamation angegeben sind.
  3. Die Bescheinigung zur Geltendmachung der Reklamation enthält die Angaben, wann die Reklamation geltend gemacht wurde, was sie beinhaltet, welche Art der Abwicklung der Reklamation verlangt wird, eine Bestätigung des Datums und der Art und Weise der Reklamationsabwicklung einschließlich einer Bescheinigung der durchgeführten Reparatur und der Dauer der Reklamation bzw. eine Begründung für die Abweisung der Reklamation.
  4. Nach der Erledigung der Reklamation weist die Verkäuferin den Käufer telefonisch, per SMS oder per E-Mail auf den Abschluss des Reklamationsverfahrens hin. Wenn die Ware mit einem Zustelldienst eingeschickt wurde, wird sie nach der Erledigung automatisch an die Anschrift des Käufers zurückgeschickt.
  5. Bei der Warenausgabe nach Abwicklung der Reklamation ist der Käufer verpflichtet, den Beleg vorzulegen, anhand dessen die Sache zur Reklamation angenommen wurde, und er muss seine Identität mit einem Personalausweis oder einem gültigen Reisepass nachweisen.

 

4. Schlussbestimmungen

  1. Der Verbraucher erklärt sich im Augenblick der Bestätigung der Bestellung von Seiten der Verkäuferin, die über die Internetschnittstelle des Shops ausgeführt wurde, mit den Reklamationsbedingungen der Verkäuferin einverstanden.
  2. Die Verkäuferin behält sich mit der Wirksamkeit dieser Reklamationsordnung das Recht auf jegliche Änderung ihrer Bestimmungen unter Respektierung der gesetzlichen Bestimmungen der einschlägigen Rechtsvorschriften vor.
  3. Die Verkäuferin informiert durch die Reklamationsordnung im Sinne der Bestimmung von § 18, Abs. 1 des Gesetzes Nr. 250/2004 Slg. über den Verbraucherschutz und über die Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrats Nr. 372/1990 Slg. über Vergehen im Sinne der geltenden Vorschriften den Verbraucher ordentlich und rechtzeitig über die Bedingungen und die Art und Weise der Geltendmachung von Rechten und über die Mängelhaftung einschließlich der Angaben darüber, wo die Reklamation geltend gemacht werden kann, sowie über die Ausführung von Garantiereparaturen.
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